Informieren Sie sich über unsere Leistungen:

Kurzwertgutachten

Portfolioanalysen für
Immobilienbestände


Verkehrswertgutachten

Bauleitberatung gemäß
§ 4b BauGB

Marktwertermittlung (IAS)

Beleihungswertgutachten

Steuerliche Bewertung -
Erbschaftssteuerberechnung

Miet- und Pachtwertgutachten

Immobilienerbschaftsberatung

Am Taubenacker 4
86156 Augsburg
Tel +49 (0)821 - 444 02 47
Fax +49 (0)821 - 444 02 49

Dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie eine Privatperson mit einer Einzelimmobilie, ein Unternehmen oder eine Gemeinde mit einem großen Portefeuille von unbebauten und bebauten Grundstücken sind, sondern, dass je nach den Zielen der Eigentümer eine optimale Immobilienstrategie entwickelt wird.

Diese optimale Immobilienstrategie können wir, durch unsere umfassenden Kenntnisse sämtlicher städtebaulicher Gesetze bzw. Vorschriften und Bewertungsmethoden, für Sie erarbeiten und können Ihnen somit die höchstmögliche Effizienz aus Ihren vorgegebenen Zielen (z. B. Schenkung, Erbschaft, Bilanzierung, Steuerminimierung) garantieren.

Deshalb stellen wir Ihnen kurz das Leistungsspektrum unserer Dienstleistung und der wichtigsten Bewertungsmethoden, sowie deren Anwendung bzw. Ziele vor.
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Wir sind ein, bei Gericht, Banken und dem Finanzamt anerkanntes Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten.

Unser Kundenspektrum reicht von Privatpersonen über mittelständische Unternehmen bis hin zu professionellen Immobilienmarktteilnehmern, wie die Deutsche Bahn Immobilien-gesellschaft.


Unsere Sachverständigen sind alle zertifiziert oder öffentlich bestellt.

Da die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken in unserem Wirtschaftsleben eine zunehmend wichtigere Rolle spielt, deren Dominanz sich durch eine steigende Anzahl von Erben (Erbengeneration) und der Umstellung der Rechnungslegung auf die International Accounting Standards (IAS) noch weiter verstärken wird, bieten wir Ihnen unsere umfassende Bewertungsdienstleistung rund um die Immobilie an.

Ermittlung des Wertes Ihres Immobilieneigentums aufgrund von gesetzlich verankerten Bewertungsmethoden (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert).

Diese Kurzwertgutachten schaffen Ihnen bereits einen eindeutigen Überblick über den Wert Ihres Immobilienvermögens.


Betrachtung der Renditen und Zukunftschancen (Marktchancen) Ihres Immobilieneigentums und Abklärung des eventuell zusätzlich zu verwirklichenden Baurechts (wirtschaftliche Grundstücksoptimierung).

Diese Portefeuilleanalysen garantieren Ihnen somit die Optimierung Ihres Immobilien-eigentums.



Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch unter § 194 BauGB definiert.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre und gibt somit den Wert der Immobilie an, der bei einer Zwangsversteigerung vom Gericht als Verkehrswert angesetzt werden würde.


Beratung und Durchführung von Bauleitplanverfahren für Gemeinden.

Die Bauleitberatung gemäß § 4b BauGB beinhaltet die Entwicklung und Erstellung von ökonomischen und ökologischen Bebauungsplänen, aber auch die Unterstützung der Gemeinden bei der Durchführung und Abrechnung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (§§ 136ff BauGB), städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (§§165ff BauGB) sowie bei Umlegungsverfahren (§§ 45ff BauGB).

Die Gemeinden werden entlastet und es findet bei der Erstellung von Bebauungsplänen, eine zeitliche, ökonomische und ökologische Optimierung statt.
Bei städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen sowie beim Umlegungsverfahren garantieren wir den Gemeinden neben einer zeitlichen Optimierung der Verfahren auch die ökonomische Verfahrenssicherheit, sodass eine problemlose Abrechnung unter den einzelnen Beteiligten (Gemeinde – Grundstückseigentümer) garantiert werden kann.


Im Zuge der Umstellung der Rechnungslegung bei Immobilien, von den Grundsätzen der Handelsbilanz auf die Grundsätze der International Accounting Standards (kurz IAS), d.h., von Anschaffungs- und Herstellungskosten auf Marktwerte, wird eine Neubewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, die zur Erzielung von Einkünften dienen, nötig.

Um rechtzeitig die bilanziellen Auswirkungen einkalkulieren zu können, ist die Bewertung zu Marktwerten somit unerlässlich, d.h. je früher Sie sich bereits mit der neuen IAS Rechnungslegung auseinander setzen, der den Wert Ihrer Immobilien in der Bilanz stark verändern wird, desto professioneller können Sie Ihre künftige Unternehmensstrategie
und -planung beeinflussen und auch ausrichten.


Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie bzw. der von Ihnen zum Kauf beabsichtigten Immobilie, mit der die Bank bzw. Sparkasse diese Immobilie, unter Ausschluss von sonstigen Sicherheiten, beleihen würde.

Sie erhalten die Beleihungswertsicherheit und können somit gegenüber Banken und Sparkassen bei Kreditverhandlungen (Zinskonditionen, Stellung von weiteren Sicherheiten) souverän auftreten.


Die Bedarfsbewertung nach dem Bewertungsgesetz (BeWG) setzt den steuerlichen Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken des Privat- oder des Betriebsvermögens fest.

Aus dem Ergebnis der Bedarfsbewertung erfolgt die Erbschaftsteuerberechnung und es kann eine optimale Erbschafts- bzw. Schenkungsstrategie zur Minimierung der Erbschaftssteuer entwickelt werden (siehe Immobilienerbschaftsberatung).


Ermittlung des marktüblichen Miet- bzw. Pachtzinses unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der vermieteten bzw. verpachteten Immobilien.

Mit Hilfe dieser Gutachten, können bei Wohnraummietverhältnissen die Mieten gemäß dem Miethöheregelungsgesetz (MHG) bzw. bei gewerblichen Mietverträgen auf das ortsübliche Marktniveau angepasst werden.

Die Mieterträge werden somit optimiert.


Entwicklung einer Erbschafts- bzw. Schenkungsstrategie, in der die gesetzlichen Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad unter Berücksichtigung des beabsichtigten Zeithorizonts und den Zielen sowie den Wünschen des Vererbenden steuerlich optimal genutzt werden können.

Das Steueraufkommen kann somit minimiert werden.